Wir versorgen Sie sicher mit Hämophilie-Präparaten.
Im bisherigen Alltag von Apotheken kamen Arzneimittel zur Behandlung der Hämophilie so gut wie gar nicht vor. Eine Ausnahme im Gesetz hat dafür gesorgt, dass die behandelnden Ärzte die Medikamente direkt an den Patienten abgeben durften. Dies endete am 1. September 2020 und die Arzneimittel gegen Hämophilie wurden wieder apothekenpflichtig. Seit diesem Zeitpunkt kann der Patient oder die Patientin, das ausgestellte Rezept von seinem/seiner Arzt/Ärztin direkt in der Vorort-Apotheke einlösen.
Es gibt 2 Formen der Hämophilie: Hämophilie A und B. Der Unterschied liegt darin, dass bei Hämophilie A ein Mangel am Gerinnungsfaktor VIII herrscht, bei Hämophilie B an Faktor IX. Die beiden Erkrankungsformen werden genetisch weitergegeben, wobei vor allem Männer bzw. Jungen erkranken. Die Symptome einer Hämophilie-Erkrankung können u.a. eine Neigung zu blauen Flecken, lang anhaltendes Nasenbluten und/oder Zahnfleischbluten, Gelenk- und Muskelblutungen sein.