Die pharmazeutischen Dienstleistungen im Überblick
Alle Bürgerinnen und Bürger haben einen gesetzlichen Anspruch, die neuen Beratungs- und Betreuungsangebote der Vor-Ort-Apotheken zu nutzen. Die Kosten für die Erbringung der jeweiligen Leistungen tragen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen und bedürfen keiner Verordnung durch die Arztpraxis.
Hier erfahren Sie, in welchen Fällen Sie eine solche Beratung in Anspruch nehmen können:
1. Wenn Sie fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen (Polymedikation).
2. Wenn Sie gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln erhalten (orale Antitumortherapie).
3. Wenn Sie nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen haben, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (Immunsuppressiva).
4. Wenn Sie einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen müssen.
5. Wenn Sie Medikamente zum Inhalieren erhalten.
Polymedikation? Wir beraten Sie!
Orale Krebstherapie? Wir helfen Ihnen!
Bei der Einnahme von Tabletten oder Kapseln zur Krebsbehandlung gilt es einige Dinge zu beachten, damit sie optimal wirken können. Unser Apothekenteam hat mögliche Probleme Ihrer sogenannten oralen Tumortherapie im Blick und kann mit einer pharmazeutischen Betreuung dazu beitragen, dass sie rechtzeitig erkannt und gelöst werden. Anspruch auf diese Leistung haben Sie innerhalb der ersten sechs Monate einer erstmaligen oder zusätzlichen oralen Antitumortherapie.
Organtransplantiert? Wir unterstützen Sie!
Bluthochdruck? Wir kümmern uns um Sie!
Richtig inhalieren? Wir erklären es Ihnen!
Wenn Sie eine Atemwegserkrankung und Medikamente zum Inhalieren erhalten haben, haben Sie Anspruch auf eine persönliche Betreuung. Unser Apothekenteam informiert Sie über die korrekte Anwendung der Arzneimittel und übt vor Ort die richtige Inhalationstechnik mit Ihnen. Dies trägt zu einer wirksameren Behandlung Ihrer Erkrankung bei, denn Fehler bei der Anwendung von Inhalativa können die Wirksamkeit Ihrer Medikamente einschränken. Das weiß auch Ihre Krankenkasse und zahlt deshalb gerne für Sie eine ausführliche Beratung bei uns in der Apotheke. Die Einweisung kann jährlich und/oder beim Wechsel des Inhalationsgerätes wiederholt werden.
Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, sprechen Sie uns gerne an.