Die pharmazeutischen Dienstleistungen im Überblick

Alle Bürgerinnen und Bürger haben einen gesetzlichen Anspruch, die neuen Beratungs- und Betreuungsangebote der Vor-Ort-Apotheken zu nutzen. Die Kosten für die Erbringung der jeweiligen Leistungen tragen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen und bedürfen keiner Verordnung durch die Arztpraxis.

Hier erfahren Sie, in welchen Fällen Sie eine solche Beratung in Anspruch nehmen können:

Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, sprechen Sie uns gerne an.